In der DVR Korea ziehen der Staat und die Gesellschaft in ganzer Eigenverantwortung auf ihre Kosten alle Vorschulkinder in Kinderkrippen und -gärten heran.
Dieses System wird in diesem Land durch das Gesetz über die Pflege und Erziehung der Kinder rechtlich garantiert.
Das „Gesetz der DVRK über die Pflege und Erziehung der Kinder“, das im April 1976 angenommen und im März 1999 abgeändert und ergänzt wurde, regelt allseitig die prinzipiellen Fragen, die bei der Heranbildung aller Kinder in Kinderkrippen und -gärten auf Kosten des Staates und der Gesellschaft, bei der Kinderpflege und -erziehung und deren Anleitung und Verwaltung anfallen. In diesem Gesetz sind umfassend und konkret die Fragen festgeschrieben, die den Bau der Kinderkrippen und -gärten, Fürsorge für die Kinder wie Versorgung mit Nahrungsgütern, Lebensmitteln, Kleidung, Schuhwerk und für Kinder bestimmten Produkten, besonderen Schutz der Mütter mit Kindern, Ernährung und ärztliche Betreuung der Kinder, materielle Sicherstellung der Pflegerinnen und Erzieherinnen, Organisation und Betrieb von Kinderkrippen und -gärten sowie Kleinst- und Kleinkinderheimen und deren Leitungs- und Verwaltungssystem und Gewährleistung von Bedingungen für sie betreffen.
Diesem Gesetz nach ist es in diesem Land ein Grundprinzip, den Kindern das Beste zukommen zu lassen. In der Kim-Jong-Suk-Kinderkrippe und im Kindergarten Kyongsang in der Hauptstadt Pyongyang und anderen Kinderkrippen und -gärten überall in Lande erhalten die Kinder unentgeltlich Spielzeuge, die ihrer Psyche entsprechen und ihre Intelligenzentwicklung fördern, und nährstoffreiche Nahrungsmittel geliefert.
In allen Städten und Kreisen des Landes gibt es eine Materialversorgungsstation für die Kinderkrippen und -gärten. Sie beliefert diese Einrichtungen mit Sojamilch, Fleisch, Fisch, Eiern, Obst, Gemüse, Süß- und Feinbackwaren und anderen nährstoffreichem Kinderlebensmitteln.
Die Kinderkrippen und -gärten vermitteln ihren Kindern systematische Bildung, um bei ihnen vielseitige Intelligenz, reiche Emotionen und künstlerische Talente zu entwickeln und sie körperlich zu ertüchtigen.
Solche staatliche und gesellschaftliche Fürsorge kommt allen Kindern des ganzen Landes unabhängig vom Beruf ihrer Eltern völlig gleichmäßig zugute.
Die gesamten Kosten für den Betrieb der Kinderkrippen und -gärten stellen der Staat und die Gesellschaft voll und ganz zur Verfügung.
In der DVRK bestehen in allen Bezirken, Städten und Kreisen auch Wochenkinderkrippen und -gärten. Diese Einrichtungen erleichtern die Bürde der Journalistinnen, Lehrerinnen, Forscherinnen, Künstlerinnen, Ärztinnen und anderen Frauen, die aus beruflichen Gründen besonders viel beschäftigt sind, und der Mütter, die in zwei aufeinander folgenden Jahren geborene Kinder haben.
Zudem gibt es auch in den Industrie- und genossenschaftlichen Landwirtschaftsbetrieben Kinderkrippen und -gärten für weibliche Werktätige. Diese Einrichtungen nehmen ihnen die Erschwernisse in ihrer Produktions- und gesellschaftlichen Tätigkeit so weit wie möglich ab.
Viele Frauen der Welt sind von dieser Realität Koreas fasziniert.
Irländerin Irina Malenko hielt ihre Eindrücke von Koreabesuch wie folgt schriftlich fest:
Die sozialistische Gesellschaftsordnung der DVRK, in der Frauen ohne Sorgen und Kummer das öffentliche Leben führen können und der Staat alle Bedingungen gewährt, ist für die Frauen des Westens eine fantastische Welt. Ich möchte als Koreanerin zur Welt kommen, wenn ich noch einmal das Licht der Welt erblicken könnte…